
→ INNENREVISION
In ihrer Verantwortung für den gesamten Aufgabenbereich des Studierendenwerks prüft die Innenrevision die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung.
Die Innenrevision stimmt jährliche Prüfungen mit der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat ab. Des Weiteren kann die Geschäftsführung anlassbezogene Prüfungen kurzfristig anordnen. Die Prüftätigkeit des Jahres 2025 fand in allen Bereichen des Studierendenwerks statt. Dabei wurden folgende Punkte schwerpunktmäßig geprüft:
- Anlagenprüfungen
- Arbeitsschutzunterweisungen
- Einhaltung der Home Office-Regelungen und Dokumentation
- Kassenprüfungen
- Aktualisierung interner Betriebsanweisungen
Bei den Anlagenprüfungen wurden SOLL-IST-Differenzen festgestellt und umgehend korrigiert.
Arbeitsschutzunterweisungen werden in jeder Abteilung einmal jährlich durchgeführt. Bei der Dokumentation von Nachunterweisungen besteht noch Verbesserungsbedarf.
Die erfolgten Kassenprüfungen beinhalteten keine Beanstandungen.
Zusätzlich wurden im Jahr 2025 neun interne Arbeitsanweisungen überarbeitet und veröffentlicht:
- Aktualisierung/Überarbeitung der Brandschutzordnung Kita „Anne Frank“
- Aktualisierung/Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsanweisung
- Veröffentlichung der Brandschutzordnung Interimsmensa
- Aktualisierung/Überarbeitung der Anlagen zur Kassenordnung
- Erstellung der Dienstanweisung zum Umgang mit künstlicher Intelligenz
- Aktualisierung/Überarbeitung der Hausordnung für die Einrichtungen der Hochschulgastronomie
- Aktualisierung/Überarbeitung der Kurzanleitung zum digitalen Rechnungseingang
- Aktualisierung/Überarbeitung der Dienstanweisung Arbeitsschuhe
- Erstellung einer Dienstanweisung zur Datenvernichtung
Ebenfalls ist die Verfahrensdokumentation zur digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung und Archivierung für unsere externen Ansprechpartner fertig gestellt worden.

