GRUNDLAGEN
© SWOBB Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit des Studierendenwerks Ost:Brandenburg bilden das Brandenburgische Hochschulgesetz, die Studentenwerksverordnung, die Verordnung über die Finanzierung der Studierendenwerke im Land Brandenburg, die Satzung und die Beitragsordnung in ihren jeweils gültigen Fassungen. 3+1 Hochschulen 4 Städte 13.858 (+ 427) Studierende Studierende und Hochschulen Das Studierendenwerk Ost:Brandenburg ist zuständig für die Studierenden…
